Rauchwarnmelder für Privathaushalte in und um München
Rauchwarnmelder – Pflicht in jedem Haushalt
Bei Brandschutz für Privathaushalte geht es nicht nur um Eigentum, sondern auch darum, Leben zu retten. Seit 2018 sind daher Haus- und Wohnungseigentümer in Bayern gesetzlich verpflichtet, ihren Wohnraum mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Dabei muss nicht jeder Raum, auf jeden Fall aber Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure abgesichert werden. Auch als Mieter besteht in Bayern zumindest die Wartungspflicht.
Bei der Montage können Sie prinzipiell selbst Hand anlegen. Dabei können aber je nach Raumsituation auch Fehler passieren, die einem Laien nicht bewusst sind. Versicherungen haften bei solchen „Alleingängen“ dann in der Regel nicht. Um einen einwandfreien Betrieb und Schutz für Ihr Haus zu garantieren, empfehlen wir, die Montage von einer Fachkraft übernehmen lassen. Lesen Sie hier die wichtigsten Tips unserer Experten
Vorteile einer Rauchwarnmelder – Montage durch Mittermeier Sicherheitstechnik:
- Sichere Montage – sicheres Heim:
Durch eine fachmännische Montage und Inbetriebnahme gehen Sie bei der Sicherheit ihres Eigenheims kein Risiko ein. Unser Experte erklärt hier kostenlos die wichtigsten Informationen und Entwicklungen zum baulichen Brandschutz - Preis-Leistung:
Im Handel finden sich Geräte zwischen 5 € und 200 €. Bei der
Auswahl ist daher ein gutes Verhältnis von Preis und Sicherheit zu bedenken. Wir verwenden mit dem Daitem SF165AX für 35 € einen VdS-zugelassenen, CE-geprüften Melder, den die Stiftung Warentest zuletzt 2016 mit 90,2 % als „gut“ einstufte.
Robert Mittermeier
Der schnellste Weg zu Ihrer Sicherheit:
Rufen Sie uns an!
Franz Mittermeier GmbH
Georg-Wimmer-Ring 7
85604 Zorneding
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Unsere Rauchmelder
Die richtigen Partner
Die typischen, in Privathaushalten montierten Geräte sind meistens Rauchwarnmelder nach DIN4604. Das bedeutet, dass Sie ein akustisches Warnsignal geben, wenn starke Rauchentwicklung den Melder auslöst.
Nur bei Geräten für gewerbliche Anwendungen (Norm EN54) spricht man eigentlich von Rauchmeldern, da diese in eine Brandmeldezentrale eingebunden sind und zusätzlich ein Signal zu einer weiterführenden Stelle (z. B. Feuerwehr) auslösen.
Standalone-Modell, Teil einer Gefahrenmeldeanlage, verkabelt oder per Funk… durch unsere vielseitigen Expertisen und etablierten Handelspartner haben wir für jede Anfrage die für Sie passende Lösung!
Zertifizierte Sicherheit
Wir bieten Ihnen in jedem Fall Sicherheit mit Zertifikat. Alle unsere Systeme sind von VdS Schadensverhütung zertifiziert. Dieses Gütesiegel garantiert Ihnen qualitativ ausgereifte Technik, die den hohen Anforderung der Versicherungswirtschaft und den Beratungsstellen der Polizei gerecht wird.
Schützen Sie ihr Eigenheim und fordern Sie ihr Brandschutzkonzept an:
Ihr Mittermeier-Team
Wählen Sie Ihr persönliches Sicherheitskonzept!
Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich.
Egal, ob Sie sich für eine Montage durch unsere Techniker entscheiden oder sich lediglich zu Brandschutz-Lösungen für ihr Eigenheim beraten lassen möchten: Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:
Häufig gestellte Fragen zu Rauchmeldern für Wohnungen und Einfamilienhäuser
Wann und wo muss man einen Rauchmelder installieren?
Einen Rauchmelder zu installieren, ist mittlerweile für jeden Eigentümer einer privaten Wohneinheit Bayerns Pflicht. In einer Mietwohnung ist dabei der Vermieter in der Verantwortung, der Mieter muss lediglich darauf achten, dass der Melder auch funktioniert. Dementsprechend muss auch der Vermieter für Rauchmelder in der Mietwohnung zahlen. In jedem Kinderzimmer, jedem Schlafzimmer und jedem Flur mit der Verbindung zu einem solchen muss mindestens ein Rauchmelder installiert sein.
Wann reagieren Rauchmelder?
Rauchmelder reagieren nur bei Rauchentwicklung. Das heißt, sie reagieren nicht auf Hitze oder gar Lichtsignale. Rauchentwicklung durch Zigaretten, Kerzen oder auch beim Kochen können Rauchmelder auslösen.
Können billige Rauchmelder gut sein?
Im schlimmsten Fall kann es um Ihr Leben gehen, bedenken Sie das bitte auch beim Kauf Ihres Rauchmelders. Die potentiellen Kosten belaufen sich von einstelligen Euro-Beträgen bis zu über 200 € pro Einzelgerät. Um Ihre Interessen an Sicherheit und einer preiswerten Lösung zu verbinden, verwenden wir erschwingliche Rauchmelder mit einem Preis von circa 35 €. Die Vorteile:
- CE geprüft
- VdS Zulassung
- Vernetzbar
- Automatische Selbsttests
- Erschwinglicher Preis
Muss ich die Rauchmelder regelmäßig austauschen oder reicht ein Batteriewechsel?
Sie müssen die Batterie des Rauchmelders nie wechseln. Daher müssen Sie sich über den richtigen Batterietyp auch keine Gedanken machen. Funktioniert der Melder nicht mehr, tauschen Sie Ihn um und aus oder besorgen Sie einen neuen. Nach spätestens 10 Jahren tauschen Sie einen Rauchmelder ohnehin aus. Bis dahin sollte die Batterie auch halten.
Die DIN-Norm 14604
Die DIN 14604 regelt die Prüfverfahren, die der Rauchmelder durchlaufen muss, bevor er offiziell zertifiziert wird und eingesetzt werden darf. Dazu werden
- ● Batterien
- ● Knöpfe
- ● Signale (Lautstärke, Lichter)
- ● Temperaturverträglichkeit
und viele weitere Eigenschaften geprüft. Danach können Sie Ihren potentiellen Lebensretter beruhigt zuhause installieren lassen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf rauchmeldertest.net.
Wer darf Rauchwarnmelder installieren?
DIN 14676 ist eine Anwendungsnorm, die Angaben zu Einbau, Betrieb und
Instandhaltung von Rauchwarnmeldern enthält. Sie ist in Bayern nicht als Technische Baubestimmung (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) bekannt gemacht, ihre Beachtung also baurechtlich nicht gefordert.
Gleiches gilt für andere in Deutschland veröffentlichte Richtlinien für Rauchwarnmelder (z. B. VdS-Richtlinien). Sie sind nur verbindlich, sofern ihre Verwendung im Einzelfall privatrechtlich vereinbart wird. Ansonsten ist ihre Berücksichtigung unverbindlich.