Videoüberwachung Privat
Möchten Sie gerne im Nachgang wissen, wer alles heute in Ihrer Abwesenheit verbotenerweise Ihr Grundstück betreten oder den erst reparierten Zaun wieder niedergetreten hat?
Soll der Wachdienst zuerst per Video kontrollieren, ob es sich um einen echten Einbruchalarm in Ihrem Haus handelt, bevor er die Polizei ruft?
Möchten Sie Ihre Tauben oder Ihre Fischzucht in Ihrer natürlichen Umgebung beobachten? Läuft der Fuchs immer noch in Richtung Hühnerstall?
Die Einsatzmöglichkeiten einer Videoüberwachung sind vielfältig. Sie haben die Anwendungsfälle, wir die Ideen. Gemeinsam finden wir Ihre persönliche Lösung.
Diskretion, Seriosität, Offenheit auf alle Fragen und Probleme können wir Ihnen schon jetzt zusichern. Die bürgerlichen Rechte eines jeden Menschen wollen wir auf jeden Fall respektieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!
Vorteile der privaten Videoüberwachung
- Innovative Forschung & Entwicklung
- Preiswerte Einstiegsmöglichkeiten
- Viele Designvarianten
- Hoher Abschreckungseffekt
Robert Mittermeier
Der schnellste Weg zu Ihrer Sicherheit:
Rufen Sie uns an!
Franz Mittermeier GmbH
Georg-Wimmer-Ring 7
85604 Zorneding
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Videoüberwachungsanlagen für München
Die netzwerkgesteuerte Videoüberwachung ist der Standard für eine Videoüberwachung. Überragende Bildqualität von hochauflösenden Kameras und Bandbreite in Netzwerken und Internet bieten vielfältigste Möglichkeiten. Die Öffnung und Vernetzung unserer Welt bringt viele Vorteile, birgt aber auch Gefahren. Diesen Gefahren gilt es zeitgemäß gegenüber zu stehen. Die personenbezogene zivile Sicherheit mit allen Rechten spielt dabei eine große Rolle, denn es gilt genauestens abzuwägen, was überwacht werden darf und was nicht.
Die Komplexität und die Möglichkeiten beim Einsatz von moderner Videoüberwachung im Gewerbe sind vielfältig. Sie zeigen uns Ihre Anwendungsfälle, wir haben für Sie die Ideen. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Ihr Unternehmen oder Organisation.
Weitere Lösungsmöglichkeiten aus anderen Branchen wie Verkehr, Banken und Finanzen, Verwaltung, Gesundheit und Industrie zeigen wir Ihnen gerne auf.
Anwendungsgebiete Videoüberwachung Privat
Einbruch- und Diebstahlschutz
Zur Sicherung des Eigentums empfiehlt sich oftmals eine Kombination aus Videoüberwachung und Alarmanlage. In diesem Fall ist es besonders wirksam, wenn ein ausgelöster Alarm mit Videobildern hinterlegt werden kann.
Vandalismus
Um Straftaten vorzubeugen und zu verifizieren, sind angebrachte Kameras mit einer Aufzeichnung oftmals die erste Wahl. Denn wer mag es schon, wenn das Eigenheim oder Gegenstände im Garten mutwillig beschädigt werden?
Nachbarschaftsstreitigkeiten
Sehr oft sind Streitfälle mit den Nachbarn Ursache dafür, dass man zu anderen Mitteln greifen muss. Hier kommt es durchaus öfter vor, dass die Abschreckung einer Videoüberwachung heilende Kräfte entfaltet.
Personenschutz
Ein wichtiges Thema für Menschen in exponierter Stellung ist der Personenschutz. Hier ist die Videoüberwachung ein geeignetes Mittel, um Schaden an Leib und Leben fernzuhalten. Fast immer, wenn Personenschutz eine Rolle spielt, ist die Videoüberwachung nicht mehr wegzudenken.
Zertifizierte Sicherheit
Wir bieten Ihnen in jedem Fall Sicherheit mit Zertifikat. Alle unsere Systeme sind von VdS Schadensverhütung zertifiziert. Dieses Gütesiegel garantiert Ihnen qualitativ ausgereifte Technik, die den hohen Anforderungen der Versicherungswirtschaft und Beratungsstellen der Polizei gerecht wird.
Sichern Sie ihr Zuhause und schildern Sie uns Ihr Anliegen…
Ihr Mittermeier-Team
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Gerne beraten wir Sie telefonisch oder persönlich.
Häufig gestellte Fragen zu Videoüberwachung für Privat in München:
Welche Aufgaben erfüllt die Videoüberwachung für Privathaushalte?
Die Videoüberwachung soll im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllen: Vandalismus eindämmen, Beschädigungen am Eigentum vermeiden, Personen schützen, Diebstahl verhindern durch Abschreckung, Alarmbestätigungen bei Einbruchmeldeanlagen erzielen und einsatzoptimiertes Vorgehen bei der Alarmverfolgung ermöglichen.
Unter welchen Voraussetzungen sind Videoüberwachungen zulässig?
Persönlichkeitsrechte der Bürger dürfen nicht verletzt werden. Kameras dürfen nur das eigene Grundstück filmen. Bereiche der Nachbarn oder öffentliche Bereiche müssen in den Kameras unkenntlich gemacht werden (Verpixelung oder ausschwärzen).
Darf ich schwenkbare Kameras einsetzen?
Schwenkbare Kameras sollen nur in Sonderfällen mit sehr hohem Personenrisiko eingesetzt werden. Es kann hier sehr schwer der Nachweis erbracht werden, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Wie kann ich meinen Nachbarn davon überzeugen, dass sein Grundstück nicht gefilmt wird?
Am besten ist es, mechanische Abblendungen anzubringen, hiervon ein Beweisbild zu drucken und dieses dem Nachbarn mit einer schriftlichen Bestätigung zu übergeben.
Darf ich Audioaufnahmen machen?
Tonaufnahmen sind nicht gestattet und nach § 20 StGb strafbar. Betroffene Personen können dagegen Anzeige erstatten.
Muss ich auf die Videoüberwachung hinweisen?
Es ist keine Pflicht, jedoch zumindest empfehlenswert, mit einem Piktogramm darauf hinzuweisen. Ein videoüberwachter Vorgarten muss ja auch von Besuchern und Paketdiensten durchschritten werden.